Soll die Decke auch beleuchtet werden?
Soll die Decke auch beleuchtet werden?
Dunkle Flächen und Ecken erzeugen ein unangenehmes Gefühl und sollten vermieden werden. Es sollten auch leere Flächen entsprechend beleuchtet werden, da sie zu einem angenehmen Raumklima beitragen. An Arbeitsplätzen ist das sogar in einer Norm geregelt (EN 12464). Sie fordert eine minimale Beleuchtungsstärke an der Decke von 30 lx. bzw sogar 50 lx in Büros, Schulräumen und Krankenhäusern). Auf Wänden müssen sogar 50 lx bzw. 75 lx eingehalten werden.
Oft werden Werte von 175 lx für leere Flächen als am angenehmsten empfunden.
In privaten Wohnräumen hingegen oder in der szenischen Beleuchtung in Theatern und auf Bühnen gibt es keine Grenzwerte. Hier wird oft ganz bewusst gebündeltes Licht und diverse Schatten bewusst zur Gestaltung eingesetzt.