Blendung – oft unerwünscht
Blendung – oft unerwünscht
Arbeitsplätze sollen so gestaltet werden, dass sie möglichst blendfrei sind. Die richtige Position der Lichtquelle und die Materialien am Arbeitsplatz spielen hier mit hinein.
Zu beachten ist, ob z.B. Laptops am Tisch eingesetzt werden. Denn der angestellte Winkel der Bildschirmes ist naturgemäß flacher als bei fest stehenden Monitoren. Von oben kommendes Licht muss also so beschaffen sein, dass es den Betrachter nicht durch Reflexionen stört.
Man unterscheidet bei Blendung zwischen der Direktblendung und der Reflexblendung. Beide Arten sind bei der lichttechnischen Gestaltung von Arbeitsplätzen so weit es geht zu minimieren.
In der Norm EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen) sieht hierfür das UGR (unified glare rating) Verfahren vor, dass eine Bewertung der Blendung technisch messbar macht.
Das UGR Mess- und Bewertungsverfahren berücksichtigt die Beschaffenheit von Böden, Wänden und Decken sowie alle Leuchten in der Anlage um einen sogenannten UGR Wert zu ermitteln.
UGR Grenzwerte die nicht überschritten werden dürfen:
- Technisches Zeichnen: <16
- Lesen, Schreiben, Klassenzimmer, Besprechungsräume, Arbeiten am PC: <19
- Industriearbeitsplätze und handwerkliche Tätigkeiten: <22
- Grobe Arbeiten in der Industrie: <25
- Hallen, Lager, Bahnsteige: <28
Insbesondere starke, punktförmige LED Lichtquellen machen an Arbeitsplätzen oft Probleme. Man bedient sich deshalb oft an Flächenstrahlern, LED Deckenpanelen oder indirekter Beleuchtung.