Architekturbeleuchtung und Beleuchtung von Außenflächen
Architekturbeleuchtung und Beleuchtung von Außenflächen
Ein bekannter Spruch, der von Lichttechnikern gerne verwendet wird, ist „Respektiere die Dunkelheit in der Nacht“. Im Alltag heißt das, das man im Außenbereich mit dem Licht „spielen“ muss und nicht einfach nur maximales Flutlicht erzeugen soll.
Daraus ergeben sich Ansätze für den Einsatz von Licht an Gebäuden, in Gärten und in Parks. Es gilt:
- Gezielte horizontale oder vertikale Beleuchtung der Flächen die visualisiert (sichtbar gemacht) werden sollen
- Erzeugung von dreidimensionalen Effekten der Raumwahrnehmung und Helligkeitsstufungen und Einsatz von Schatten
- Ausgewogene Helligkeitsverteilung
- Vermeidung von starken Hell/Dunkelkontrasten
- Vermeiden von Blendungen der Bewohner und Passanten
- Harmonische oder homogene Lichtfarben und Farbwiedergaben beachten
- Kein ungenutztes Streulicht (Lichtverschmutzung)
- Bei Beleuchtung horizontaler Flächen: Vermeidung der Lichtabstrahlung in den oberen Halbraum
Im öffentlichen Raum werden Beleuchtungen unter anderem von der Norm EN 12464-2 geregelt.